Einrichtungsspezifisches Schutzkonzept – Schritt für Schritt zum gelebten Kinderschutz
 
         
            Einrichtungsspezifische Schutzkonzepte
Gemäß § 45 SGB VIII ist jede Kita verpflichtet, ein eigenes einrichtungsspezifisches Schutzkonzept zu entwickeln. Damit die Entwicklung eines (Kinder)schutzkonzepts einheitlich, rechtssicher und praxisnah geschieht, haben wir gemeinsam mit der Deutschen Liga für das Kind vier Mitmachkonzepte erarbeitet:
Gefährdungsanalyse & Leitfaden
Verhaltenskodex
Sexualpädagogisches Konzept
Beteiligungs- & Beschwerdekonzept
Jedes Konzept besteht aus:
einem trägereinheitlichen Teil, der Standards und Rahmenbedingungen vorgibt
einem individuellen Teil, den jedes Team selbst erarbeitet
So entwickeln unsere Kita-Teams wirksame einrichtungsspezifische Schutzkonzepte
Zur Erarbeitung stehen unseren Kitas in Berlin folgende Materialien und Angebote zur Verfügung:
Leitfäden zur Orientierung und Strukturierung des Entwicklungsprozesses
Methodensammlungen zur Unterstützung der gemeinsamen Teamarbeit vor Ort
Schulungen in den Leitungsrunden, um Fragen zu klären, Fachwissen zu vertiefen und Handlungssicherheit zu fördern
Auch wenn die gemeinsame Zeit nun endet, bleiben die Erinnerungen und Spuren, die das Team hinterlassen haben.
„Danke für alles. Ihr seid etwas ganz Besonderes.“
In ihrem Feedback betont das pädagogische Personal, wie wertvoll die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung des einrichtungsspezifischen Schutzkonzepts war. Durch den offenen Austausch im Team konnten wichtige Impulse für den Kinderschutz, die Sicherheit der Kinder und eine verantwortungsvolle pädagogische Haltung gewonnen werden. Gerade für Erzieherinnen und Erzieher in Berlin zeigt sich, wie bedeutsam ein gelebtes Schutzkonzept im Alltag ist. Es stärkt das Vertrauen, fördert die Teamarbeit und trägt nachhaltig zur sicheren und unterstützenden Umgebung für alle Kinder bei.