Der Kita-Alltag ist lebendig, nah an den Kindern und oft herausfordernd. Damit all das verlässlich gelingen kann, gibt es im Hintergrund ein Finanzierungssystem, das vieles möglich macht, ohne im Alltag sichtbar zu sein. Im Land Berlin regelt die Rahmenvereinbarung Tageseinrichtungen (RVTAG), wie Kitas finanziert werden. Ein zentraler Grundsatz dabei ist: Finanziert wird nicht der Platz, sondern jedes Kind, das tatsächlich betreut wird.

Finanzierung folgt dem Kita-Alltag

Für jedes betreute Kita-Kind erhält der Träger eine festgelegte Finanzierung vom Land Berlin. Diese orientiert sich am Alter des Kindes, am vereinbarten Betreuungsumfang sowie an möglichen zusätzlichen Bedarfen (z. B. Integrationszuschlag, ndH-Zuschlag, Quartiersmanagementzuschlag). Die Finanzierung ist damit direkt an die Kinder gekoppelt, die in der Kita tatsächlich betreut werden.

Veränderungen – etwa durch Zu- oder Abgänge – wirken sich entsprechend auch auf die Finanzierung aus. Das System reagiert monatsgenau auf den realen Betrieb und bildet die tatsächliche Belegung ab.

Ein gemeinsamer finanzieller Rahmen

Die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht einzelnen Bereichen fest zugeordnet. Sie bilden einen gemeinsamen Rahmen für den gesamten Kita-Betrieb: pädagogische Arbeit, Personal, Räume, Ausstattung, Materialien und Organisation.

Wie dieser Rahmen ausgestaltet wird, liegt in der Verantwortung des Trägers – immer innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit pädagogische Arbeit verlässlich stattfinden kann.

Elternbeiträge – getrennt betrachtet

Elternbeiträge, zum Beispiel Zusatzbeiträge für die Frühstück und Vesper, sind davon unabhängig. Sie haben keinen Einfluss auf die pädagogische Finanzierung und fließen nicht in die Mittel ein, die das Land für die Betreuung zur Verfügung stellt.

Abschluss

Die Finanzierung ist kein sichtbarer Teil des Alltags, aber ein tragender. Sie sorgt dafür, dass Verlässlichkeit möglich ist – für Kinder, Teams und den gemeinsamen Weg.