Finanzierung folgt dem Kita-Alltag
Für jedes betreute Kita-Kind erhält der Träger eine festgelegte Finanzierung vom Land Berlin. Diese orientiert sich am Alter des Kindes, am vereinbarten Betreuungsumfang sowie an möglichen zusätzlichen Bedarfen (z. B. Integrationszuschlag, ndH-Zuschlag, Quartiersmanagementzuschlag). Die Finanzierung ist damit direkt an die Kinder gekoppelt, die in der Kita tatsächlich betreut werden.
Veränderungen – etwa durch Zu- oder Abgänge – wirken sich entsprechend auch auf die Finanzierung aus. Das System reagiert monatsgenau auf den realen Betrieb und bildet die tatsächliche Belegung ab.
Ein gemeinsamer finanzieller Rahmen
Die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht einzelnen Bereichen fest zugeordnet. Sie bilden einen gemeinsamen Rahmen für den gesamten Kita-Betrieb: pädagogische Arbeit, Personal, Räume, Ausstattung, Materialien und Organisation.
Wie dieser Rahmen ausgestaltet wird, liegt in der Verantwortung des Trägers – immer innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit pädagogische Arbeit verlässlich stattfinden kann.
Elternbeiträge – getrennt betrachtet
Elternbeiträge, zum Beispiel Zusatzbeiträge für die Frühstück und Vesper, sind davon unabhängig. Sie haben keinen Einfluss auf die pädagogische Finanzierung und fließen nicht in die Mittel ein, die das Land für die Betreuung zur Verfügung stellt.
Abschluss
Die Finanzierung ist kein sichtbarer Teil des Alltags, aber ein tragender. Sie sorgt dafür, dass Verlässlichkeit möglich ist – für Kinder, Teams und den gemeinsamen Weg.