Smartwatches, GPS-Tracker und andere Ortungsgeräte sind längst Teil des Alltags vieler Familien. Doch welche Regelungen gelten für den Einsatz während der Betreuung in der Kita oder Krippe?

Worum geht es?

Immer häufiger werden Kinder im Alltag mit smarten Geräten ausgestattet, die unter anderem eine Ortung ermöglichen. Auch in Kindertageseinrichtungen stellt sich deshalb die Frage, ob solche Geräte während der Betreuungszeit zulässig sind.

Die Antwort ist eindeutig: Grundsätzlich ist das Tracking von Kindern in der Kita oder Krippe nicht erlaubt. Der Einsatz greift in die Persönlichkeitsrechte der Kinder ein und kann darüber hinaus auch Daten anderer Kinder sowie Mitarbeitender erfassen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Die Stellungnahme unseres Datenschutzbeauftragten erläutert unter anderem:

  • warum Ortungsgeräte in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind,
  • welche datenschutzrechtlichen Risiken mit dem Einsatz verbunden sind,
  • welche Verantwortung die Einrichtungen im Umgang mit smarten Geräten tragen,
  • in welchen besonderen Einzelfällen Ausnahmen denkbar sein können.

Stellungnahme zum Download

Zur Unterstützung der Einrichtungen stellen wir die vollständige datenschutzrechtliche Stellungnahme auf unserer Website als Download zur Verfügung.

Sie dient als Orientierung für den Umgang mit Anfragen rund um GPS-Tracker, Smartwatches und vergleichbare Geräte im Kita- und Krippenalltag.